Seit 2022 kann die Podologische Behandlung bei Patienten mit Diabetes mellitus und einer Polyneuropathie über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden.
Hier finden Sie das Formular des Schweizerischen Podologen-Verbandes zur Überweisung. Dieses muss von Ihrem Arzt ausgefüllt und zu Ihrer Podologischen Konsultation mitgebracht werden